Praktika und Außenarbeitsplätze gehören zum umfassenden Angebot in unseren Werkstätten, mit dem sich die Beschäftigten in Einrichtungen und Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes austesten können.
Möchte ein Beschäftigter ein Praktikum absolvieren, wendet er sich an die Fachkraft für berufliche Integration. Im gemeinsamen Gespräch werden persönliche Wünsche, realistische Aspekte und Ziele vereinbart und ein passender Praktikumsplatz gesucht. Die entsprechenden Modalitäten werden gemeinsam mit dem Beschäftigten direkt vor Ort in der Einrichtung bzw. im Unternehmen geklärt. Dabei kann sich der Praktikant einen ersten Eindruck machen und entscheidet sich im Anschluss hinsichtlich Realisierung und Dauer des Praktikums.
Die Praktika dauern in der Regel vier bis sechs Wochen; die Länge kann aber auch je nach persönlichem Interesse des Einzelnen und individuellen Gesichtspunkten vereinbart werden. Der Praktikant bleibt weiterhin Beschäftigter der Werkstatt und ist über diese versichert. Dem Unternehmen entstehen während des Praktikums keinerlei Kosten.
Gefällt einem Beschäftigten ein Praktikumsplatz sehr gut, werden den Einrichtungen und Firmen die Bedingungen für einen Außenarbeitsplatz (AAP) ausführlich aufgezeigt. Nach positiven Verhandlungen hat der Beschäftigte seinen Platz in einer Firma oder Einrichtung außerhalb der Werkstattarbeit gefunden.
Während der Zeit auf dem AAP bleibt der Werkstattvertrag mit der Werkstatt bestehen, das heißt, der Mitarbeiter auf dem AAP bleibt nach wie vor Beschäftigter der Werkstatt und ist somit nach wie vor unfall- und haftpflichtversichert. Dem Unternehmen wird monatlich die Arbeitsleistung des Werkstattmitarbeiters in Rechnung gestellt. Die Dauer eines AAP kann individuell festgelegt werden. Gerne beantwortet unsere Fachkraft für berufliche Integration Ihre Fragen.